(am Beispiel der Gemeinde Dällikon)
Die Gemeindeversammlung ist gemäss dem Zürcher Gemeindegesetz das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger. Sie findet je nach Geschäftsanfall vier Mal, mindestens aber zwei Mal jährlich statt (Budget-Gemeinde und Rechnungs-Gemeinde sind vorgeschrieben).
Aufgaben:
- Oberaufsicht über die gesamte Gemeindeverwaltung
- Behandlung von Initiativen
- Festsetzung des jährlichen Voranschlages und des Steuerfusses
- Abnahme der Jahresrechnung
- Festsetzung und Änderung der wichtigsten kommunalen Erlasse
Kompetenzen:
- Spezialbeschlüsse für neue Ausgaben und Zusatzkredite von mehr als 150'000 Franken bei einmaligen und von mehr als 25'000 Franken bei wiederkehrenden Ausgaben
- Verfügung über Grundeigentum im Bereich des Finanzvermögens von mehr als 800'000 Franken im Einzelfall
- Finanzielle Beteiligungen über 50'000 Franken im Einzelfall
- Eventualverbindlichkeiten über 25'000 Franken im Einzelfall