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Einwohnergemeinde eDorf

Gemeindeversammlung

(am Beispiel der Gemeinde Dällikon)

Die Gemeindeversammlung ist gemäss dem Zürcher Gemeindegesetz das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger. Sie findet je nach Geschäftsanfall vier Mal, mindestens aber zwei Mal jährlich statt (Budget-Gemeinde und Rechnungs-Gemeinde sind vorgeschrieben).

Aufgaben:

  • Oberaufsicht über die gesamte Gemeindeverwaltung
  • Behandlung von Initiativen
  • Festsetzung des jährlichen Voranschlages und des Steuerfusses
  • Abnahme der Jahresrechnung
  • Festsetzung und Änderung der wichtigsten kommunalen Erlasse

Kompetenzen:

  • Spezialbeschlüsse für neue Ausgaben und Zusatzkredite von mehr als 150'000 Franken bei einmaligen und von mehr als 25'000 Franken bei wiederkehrenden Ausgaben
  • Verfügung über Grundeigentum im Bereich des Finanzvermögens von mehr als 800'000 Franken im Einzelfall
  • Finanzielle Beteiligungen über 50'000 Franken im Einzelfall
  • Eventualverbindlichkeiten über 25'000 Franken im Einzelfall
      
Zuletzt aktualisiert am: 04.05.2009
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