
(Am Beispiel der Gemeinde Uetikon)
Seit dem 1. Januar 2008 ist der Kindergarten, genau wie die Grundstufe und die übrige Volksschule, dem Kanton unterstellt. Somit sind die zwei Kindergartenjahre obligatorisch und gehören zur ordentlichen Schulpflich. Zudem gilt seit 2008 das neue Volksschulgesetz und die kantonalen Verordnungen auch für die gesamte Kindergarten-Stufe.
Für die pädagogische, personelle und administrative Leitung dieser Stufe ist die Schulleiterin Kindergarten/Grundstufe zuständig.
In Uetikon gibt es im Schuljahr 08/09 folgende Kindergärten und Grundstufen-Klassen:
Aufnahme in den Kindergarten und die Grundstufe
Alle Kinder, die bis 30. April das vierte Altersjahr vollendet haben, treten im folgenden August in den Kindergarten oder die Grundstufe ein.
Sofern der Kanton Zürich dem schweizerischen HarmoS-Konkordat beitritt, wird sich das Eintrittsalter voraussichtlich ab 2010 ändern. Mit dem Ziel, in der ganzen Schweiz das Schuleintrittsalter zu harmonisieren, soll nach einer sechsjährigen Ubergangsfrist der Stichtag vom 30. April auf den 31. Juli verschoben werden.
Beim Vorliegen besonderer Gründe kann ein Kind um ein Jahr zurückgestellt werden.
Eine vorzeitige Aufnahme in die Vorschule ist nur ausnahmsweise möglich, sofern beim Kind entwicklungspsychologische Gründe vorliegen und das Kind maximal drei Monate jünger ist als die ordentlich eintretenden Kinder.
Gesuche für Rückstellungen oder vorzeitige Aufnahme mit Gutachten und Arztzeugnis sind bis Ende März an die Schulleiterin Kindergarten/Grundstufe zu richten. Bei Uneinigkeit zwischen Eltern und Schulleitung entscheidet die Schulpflege bis Ende April.
Auf der Kindergarten- und Grundstufe werden keine Jahrgangsklassen geführt, sondern die zwei bzw. drei Schuljahrgänge in einer Klasse gemischt.
Im März findet jeweils ein Informationsabend zum Kindergarten- und Grundstufen-Eintritt statt. Im März/April erhalten alle betroffenen Eltern die Anmeldeunterlagen.
Für die Zuteilung der Klassen ist die Schulleitung Kindergarten/Grundstufe verantwortlich. Als Kriterien für die Einteilung gelten:
Der Entscheid, ob ein Kind in die Grundstufe oder in einen Regelkindergarten zugeteilt wird, hängt mit den oben erwähnten Kriterien zusammen und wird von der Schulleitung Kindergarten/Grundstufe gefällt.