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Einwohnergemeinde eDorf

Neuzuzüger

(am Beispiel der Gemeinde Wünnewil-Flamatt)

Die Devise "Der Kunde ist König" ist für den Gemeinderat und alle Gemeindeangestellten als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines modernen Dienstleistungsbetriebes eine Selbstverständlichkeit. Wir alle versuchen, unsere Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle der Allgemeinheit zu erfüllen.

Nachstehend einige wichtige Informationen zur Einwohner- und Fremdenkontrolle, die zu beachten, gesetzlich vorgeschrieben und für die Führung der Einwohnerkontrolle und des Stimmregisters von grosser Wichtigkeit sind (Art. 4 ff des Gesetzes über die Einwohnerkontrolle vom 23.05.1986):

  1. Jeder Zu- und Wegzug ist der Einwohnerkontrolle innerhalb von 8 Tagen zu melden. Zuzüger haben den Heimatschein, das Familienbüchlein und Kopien der Krankenkassenpolice, Wegzüger die Niederlassungsbewilligung abzugeben bzw. vorzuweisen
  2. Jede Identitäts- oder Adressänderung ist innert 30 Tagen zu melden. Dies gilt auch für im gleichen Haushalt lebende minderjährige Kinder.
  3. Militär- und Zivilschutzpflichtige (gilt auch für Nichtdiensttaugliche) haben sich durch Vorlage des Dienstbüchleins beim Sektionschef, Jenny Marcel, Schulerweg 6, 3184 Wünnewil bzw. Zivilschutzstelle, Gemeindekasse, 3184 Wünnewil an- bzw. abzumelden.
  4. Wochenaufenthalter sind verpflichtet einen Heimatausweis zu hinterlegen. Dieser ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beziehen und vor Ablauf der Gültigkeit ebenfalls bei der Wohnsitzgemeinde zu erneuern. Sobald die Voraussetzungen zur Beibehaltung des auswärtigen Wohnsitzes wegfallen, ist anstelle des Heimatausweises der Heimatschein zu hinterlegen
  5. usländische Staatsangehörige haben sich bei der Kant. Fremdenpolizei, rte Englisberg 11, 1763 Granges-Paccot an- bzw. abzumelden. Sämtliche Formulare für Stellenwechsel, Permis-Verlängerung etc. sind dort zu beziehen.

Wir möchten insbesondere die Wohnungs- und Zimmervermieter bitten, die neuen Mieter auf diese Vorschriften aufmerksam zu machen und der Einwohnerkontrolle Wünnewil-Flamatt allfällige Zu- oder Wegzüge zu melden. Besonders die Jugendlichen, welche das Elternhaus verlassen, um eine eigene Wohnung zu beziehen, bitten wir, die Adressänderung der Einwohnerkontrolle mitzuteilen.

Für Ihre Mitarbeit danken wir bestens.

Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen die Einwohner- und Fremdenkontrolle jederzeit gerne zur Verfügung.

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Zuletzt aktualisiert am: 07.11.2008
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